Joachim König

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Persönliches Credo  

"Rechtsanwälte vertreten nicht bloß das Recht, sondern Ihre Mandanten." (zit. Robert Kroiß)

 

Wirkt als ruhender Pol...

... selbst in schwierigen, hektischen Situationen. Eine Gleichsam wichtige wie wertvolle Rolle in einer dynamischen Kanzlei.

Dieser Part entspricht genau seinem Naturell. Sachlich und strukturiert die Fakten zusammentragen, sorgsam die Alternativen abwägen sowie schließlich möglichst schnell und zielgerecht zu klaren, fundierten Entscheidungen kommen.

Als Mitbegründer ist ihm das breite Spektrum der Kanzlei bestens vertraut. Dennoch konzentriert er sich seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf das Immobilienrecht, dem sein juristisches Hauptinteresse gilt. Seit 2007 führt Joachim König den Titel als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Schwerpunkte

  • Immobilienrecht (Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht)
  • Baurecht (Architekten- und Ingenieurrecht, Werkvertragsrecht)
  • Marklerrecht