Das neue AÜG – Was ändert sich, was bleibt?

Arbeitsrecht - Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Nach jahrelangen und mühsamen Verhandlungen konnte sich der Bundestag nun endlich einigen und verabschiedete am 21.10.2016 ein umfangreich reformiertes Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Durch das neue AÜG sollen die Rechte der Leiharbeiter gestärkt und der Missbrauch ihrer Arbeitskraft eingedämmt werden. Ob dieses Ziel erreicht werden kann ist jedoch fraglich, bietet das Gesetz neben zahlreichen Schlupflöchern auch Risiken gerade für die Arbeitnehmer.

Wesentliche Regelungsinhalte des neuen AÜG sind:

Kein Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher

Zukünftig ist es verboten, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Eine Ausnahme findet sich hier nur noch dann, wenn die Tätigkeit auch im „Normalbetrieb“ nicht zwingend von einem Stamm-Mitarbeiter erbracht wurde.

Equal Pay

Nach spätestens 9 Monaten muss der Leiharbeiter dasselbe Gehalt erhalten wie auch die Stammbelegschaft. 

Abweichende Regelungen durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind im Rahmen eines Tarifvertrags aber möglich.

Überlassungshöchstdauer

Maximal 18 Monate dürfen Leiharbeiter zukünftig für ein Unternehmen tätig sein, spätestens dann müssen sie entweder das Unternehmen verlassen oder als feste Mitarbeiter in das Unternehmen aufgenommen werden. 

Die Regelung ist jedoch Personenbezogen; nach Ablauf der 18 Monate kann ohne Weiteres der Mitarbeiter durch einen anderen ersetzt werden, der dann selbst nur als Leiharbeiter tätig ist.Problematisch ist auch, dass aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise der Wechsel des Arbeitgebers nicht gewünscht ist. Die Hürden für einen Arbeitnehmer, diesen automatischen Übergang zu verhindern, sind hoch. Auch ist eine Verlängerung durch Tarifverträge denkbar.

Ob das neue Gesetz sein Ziel erreicht, den Missbrauch von Werk- und Dienstverträgen verhindert und Leiharbeitern ein besseres Auskommen garantiert, mag bezweifelt werden. Gerade die Möglichkeit, Leiharbeiter einfach immer wieder auszutauschen kann sich für Arbeitnehmer als großer Nachteil erweisen, da sie nicht nur wie aktuell unter schlechterer Bezahlung leiden, sondern ihre Arbeitsstelle aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach 18 (oder sogar nach 9 Monaten um der equal pay Vorgabe zu entgehen) Monaten wieder verlieren.

Manche Stimmen befürchten auch ein erhöhtes Klagerisiko – gerade gegen Leiharbeitsfirmen. Ob dies wirklich eintritt bleibt abzuwarten.